Noch vor dem Verbot von „Combat 18“ im April diesen Jahres — aber 20 Jahre nach dem Verbot von „Blood & Honour“ fragte Katharina König-Preuss nach den Aktivitäten in Thüringen, die sich diesen Gruppierungen zuschreiben lassen. So sollte die Landesregierung Auskunft geben über die Zahl der Mitglieder der beiden Organisationen in Thüringen und welche Straftaten und sonstige Delikte mit Bezug auf die Gruppierungen gab, welche Erkenntnisse über die Aktivitäten vorliegen und welche Maßnahmen die Executive im Land gegen die Gruppierungen durchgeführt hat.
Die Antworten der Landesregierung fallen sehr mager aus und machen einen unzureichenden Kenntnisstand der Behörden offensichtlich. Zudem wird wiederholt mit Daten- und Geheimschutz sowie mit dem Verbot begründet, dass Fragen nicht beantwortet werden. Die Antwort findet sich hier: (PDF).