Rassistische und antisemitische Äußerungen und Verhaltensweisen in der Polizei müssen zu personellen Konsequenzen führen

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der taz (Die Tageszeitung) vom 30. Mai 2020 über gravierendes Fehlverhalten mehrerer Polizeibeamter der Polizeiinspektion und insbesondere des Einsatzleiters Tino. M im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung fordert Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, personelle Konsequenzen. „Polizistinnen und Polizisten bekommen in ihrer Funktion besondere Privilegien wie das staatliche Gewaltmonopol übertragen und sind auch dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz verpflichtet. Dazu stehen rassistische, antisemitische oder sexistische Einstellungen und Haltungen im krassen Widerspruch. Für solche Äußerungen und Verhaltensweisen darf es innerhalb der Thüringer keinen Platz geben.“

Nicht nur angesichts der auch aktuell wieder zu Recht kritisierten und diskutierten Vorfälle rassistischer Polizeigewalt, sondern auch vor dem Hintergrund, dass Polizeibeamt*innen für den Schutz aller in Deutschland lebenden Menschen zuständig sind, sei es „ein Schlag ins Gesicht vieler Betroffener, wenn Polizeibeamte, die öffentlich oder in Chatgruppen von Polizeiangehörigen rassistische und antisemitische Positionen verbreiten, weiter im Dienst bleiben“, so die Abgeordnete.

König-Preuss weiter: „Ich erwarte einerseits von den Polizeibeamt*innen, dass sie nicht tatenlos zusehen, wenn sie entsprechende Äußerungen wahrnehmen, einschreiten und Stellung beziehen, gegebenenfalls auch Vorgesetzte informieren. Andererseits ist auch das Innenministerium gefordert, noch schneller und konsequenter zu agieren, wenn derartige Vorfälle an den Tag kommen, derartiges Verhalten von Polizeibeamt*innen bekannt wird. Dann sind alle Register zu ziehen, die das Beamtenrecht ermöglicht, das heißt auch eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.“

Aktuell ist der Beamte aufgrund eines laufenden Strafverfahrens suspendiert, an das sich ein disziplinarrechtliches Verfahren anschließen kann.
Auf dem öffentlich einsehbaren facebook-Profil des entsprechenden Polizeibeamten seien bis heute über mehrere Jahre hinweg dutzende rassistische sowie teils antisemitische Beiträge zu sehen gewesen. König-Preuss erklärt: „Gerade in einem derart sensiblen Bereich wie der Polizei muss dafür Sorge getragen werden, dass und keinen Platz haben und sofort eingeschritten wird, wenn sich Beamt*innen entsprechend positionieren. Dies sollte auch im Sinne aller anderen Polizeibeamt*innen eine Selbstverständlichkeit sein.“

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