Anlässlich der heutigen Übergabe des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Landtag: „Ungeachtet der offenen Fragen und Lücken in der Aufklärung konnte der Untersuchungsausschuss herausarbeiten, dass, wenn alle den Sicherheitsbehörden (nicht nur in Thüringen) bereits 1998 und 1999 vorliegenden Informationen zum untergetauchten Kerntrio richtig ausgewertet, analysiert und bei der Zielfahndung zusammengefasst worden wären, die rassistische Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrund durch Auffinden von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätte verhindert werden können.“
So fehlte vor allem der analytische Blick auf die Neonaziszene und deren Ideologie, was dazu geführt habe, dass die Gefährlichkeit und die Radikalisierung der rechten Szene nicht wahrgenommen und insbesondere auch deren Vernetzung weitgehend übersehen wurde. Dies erkläre auch, so König-Preuss, dass Justiz- und Sicherheitsbehörden teils bis heute an der These des allein agierenden Trios festhielten. „Dem entgegen stehen die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, die ergeben haben, dass das Unterstützernetzwerk des NSU mindestens mehrere Dutzend Personen umfasste bzw. noch umfasst, die wissentlich oder unwissentlich zum Gelingen des NSU beigetragen haben“, so die Abgeordnete.
Fest stehe in Bezug auf das direkte Unterstützerumfeld, dass diese Fehleinschätzung der Sicherheitsbehörden dazu geführt habe, Straftaten der Akteure des Netzwerkes nicht zu ahnden und die Unterstützer für ihre Handlungen nicht zu belangen.
Als wichtigste ideologische und tatsächliche Unterstützungsstruktur sei dabei „Blood & Honour“ anzusehen. „Die Verbindungen einer Vielzahl von aktiven Unterstützern in Thüringen, aber auch in Sachsen und anderen Bundesländern, sind augenfällig und fanden in den Feststellungen des Ausschusses ihre Bestätigung“, so König-Preuss. Das Verbot von „Blood & Honour“ in der Bundesrepublik habe allerdings nicht dazu geführt, dessen Aktivitäten zu unterbinden. Auch die Strukturen wirkten in Form anderer Netzwerke weiter fort. Beispielhaft verweist die Abgeordnete auf die auch in Thüringen aktiven Mitglieder des militanten Armes von „Combat 18“.
Insofern dürfe mit der Vorlage des Abschlussberichtes nicht von einem Ende der Aufklärung gesprochen werden. „Parlament und Sicherheitsbehörden, aber auch die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Journalisten, sind dazu aufgerufen, engagiert weiter aufzuhellen, welche Personen und Strukturen an den Taten des NSU beteiligt gewesen sind und diese Netzwerke und die zugrundeliegende Ideologie zu bekämpfen“, so König-Preuss, die ihre Forderung erneuert, die Akten der Untersuchungsausschüsse zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen.
„In Thüringen und am besten auch bundesweit bedarf es eines NSU-Archivs zur Unterstützung der weiterhin dringend erforderlichen Aufklärung und zur Gewährleistung der kontinuierlichen Aufarbeitung des NSU als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“