In Gedenken an Axel U.

Banner am Tatort: „Nationalismus tötet: 24.5.2001 Axel U.“

Am 24.Mai 2001 wurde Axel U. von einem bekannten Neonazi zusammengeschlagen und erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. “Ohne Vorwarnung trat der Mann mit Springerstiefeln gegen Axels Brust und schlug ihm mit der Faust gegen die Schläfe. Axel fiel um und atmete nicht mehr”, wird der Hauptbelastungszeuge in einer damaligen Ausgabe der OTZ zitiert. Am vergangenen Freitag jährte sich der Mord in Bad Blankenburg zum 18. Mal.

Aus diesem Anlass hatte das zivilgesellschaftliche Bündnis „Zum Gedenken an Axel U.“  welches aus dem Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (zumsaru), antifaschistischen Gruppen und der Kampagne #WannWennNichtJetzt besteht, zu einer öffentlichen Gedenkveranstaltung aufgerufen, die mit einer Kundgebung in der Nähe des Tatortes am Freibad startete. Das Bündnis machte auf den Umstand aufmerksam, dass Axel U. von staatlichen Behörden bis heute nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt wird, obwohl die Gesinnung des Täters Steffen D. sehr wohl bekannt war und die sozialdarwinistischen Motive des Mordes damit eindeutig in Zusammenhang stehen. Im Anschluss an die Kundgebung wurde im evangelischen Gemeindesaal der Film „Das blinde Auge. Ein Todesfall in Thüringen“ gezeigt, der der Frage nachgeht, warum Polizei, Justiz, lokale Medien und Stadtpolitik die Motive des Täters nicht erkennen und benennen wollten. Gerahmt wurde das Gesehene durch ein Podiumsgespräch zum Thema „Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ unter der Teilnahme von Daniel Geschke für das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), einer Zeitzeugin des Geschehens rund um den Todesfall in Bad Blankenburg und den Film-Regisseur Jan Smendek (Filmpirat*innen).

Der Film ist inzwischen vollständig auch auf YouTube zu sehen: https://www.youtube.com/watch?v=oTdD6DL8kns&fbclid

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