Mit Verwunderung reagiert Katharina König-Preuss, Sprecherin für Datenschutzpolitik in der Fraktion Die LINKE im Thüringer Landtag, auf die aktuelle Diskussion zu Namen an Klingelschildern: „Es ist beachtlich und bezeichnend, dass diese Regelung so viele Menschen noch irritiert. Sie ist weder neu, noch lachhaft oder gar überflüssig, sondern im Sinne des Datenschutzes durchaus begrüßenswert. Ich finde es schlimm, wenn damit der gesamte Datenschutz ins Lächerliche gezogen wird. Mehr Fingerspitzengefühl im Umgang mit Daten ist hier wünschenswert.“
König-Preuss stellt zudem fest: „Die gesetzliche Grundlage hierfür besteht zumindest in Deutschland bereits seit Jahrzehnten und wurde keineswegs erst mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung neu eingeführt. Ich finde es bedenklich, dass manche Akteure in Medien und Politik die nun neu aufgekommene Diskussion dazu nutzen, die Datenschutzgesetzgebung ins Lächerliche zu ziehen oder verächtlich zu machen. Tatsächlich gibt es in einigen Fällen ein durchaus schützenswertes Interesse, dass entsprechende Daten der Person nicht öffentlich bekannt werden. Ich denke da zum Beispiel an Opfer häuslicher Gewalt oder von Stalking, die sich dem Zugriff der Täter entziehen wollen. Der Name auf dem Klingelschild kann in solchen Fällen eine akute Gefährdung für Leib und Leben darstellen.“
Die Datenschutzpolitikerin weist darauf hin, dass die Umsetzung der Regelung längst praktiziert wird. „In der Regel wird von den Vermietern in Deutschland diese Frage mit einer einfachen Klausel im Mietvertrag oder einem Zusatzblatt für den Datenschutz völlig problemlos geklärt, indem die Zustimmung des Mieters eingeholt wird. Wenn jetzt einigen Vermietern auffällt, dass sie gegen Jahrzehnte geltendes Recht verstoßen, dann hat die derzeitige Diskussion wenigstens etwas Positives. Aber sie ist definitiv nicht dazu geeignet, die bestehende Datenschutzgesetzgebung als übertrieben oder gar weltfremd darzustellen. Das ist sie nämlich keineswegs“, erklärt König-Preuss abschließend.