Schockierender Abschiebe-Versuch

„Schockierend, unerträglich und letztlich unmenschlich“ nennen , Landtagsabgeordnete der LINKEN mit Wahlkreisbüro in , und Sabine Berninger, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Fraktion DIE LINKE, die eines Mannes aus dem Saalfelder Krankenhaus unmittelbar vor der Geburt seines Kindes. Während seine Frau bereits in den Wehen lag, führten laut Angaben von Flüchtlingsrat und Caritas uniformierte Beamte den Mann am 10. Oktober mitten in der Nacht aus dem Saalfelder Krankenhaus ab, wie jetzt bekannt wurde. Er sollte nach Italien abgeschoben werden, da dort die Zuständigkeit für sein Asylverfahren gesehen wird.

Katharina König-Preuss bemerkt hierzu: „Das Handeln der zuständigen Ausländerbehörde Saalfeld-Rudolstadt schockiert mich zutiefst. Mit einem solchen Vorgehen setzte man bewusst die werdende Mutter hohem Stress aus, ohne jegliche Rücksicht auf ihr gesundheitliches Wohl und das des Kindes. Dass daneben auch der grundrechtliche Schutz der Familie mit Füßen getreten wurde, verblasst daneben schon fast. Es ist unerträglich, dass die Sucht danach, Abschiebeverfahren durchzusetzen, offenbar keinerlei Grenzen kennt.“
„Es entsetzt mich, dass seitens der zuständigen Ausländerbehörde dieses Grundrecht, das sowohl den Eltern als auch dem Neugeborenen gilt, offenbar außer Kraft gesetzt werden sollte“, so die Flüchtlingspolitikerin der LINKEN, Sabine Berninger.

„Dass die Abschiebung letztlich noch behördlicherseits gestoppt wurde, und der Vater, der beinahe schon im Abschiebeflieger saß, zu seiner Frau und dem Neugeborenen zurückkehren konnte, ist ein kleiner Trost. Den couragierten Hebammen aus dem Saalfelder Krankenhaus, die sich im Sinne des Kindeswohls und des Wohls der jungen Mutter für den Stopp der Abschiebung eingesetzt haben, gilt hierfür unser Dank“, so König-Preuss und Berninger.

Damit nicht erneut eine Abschiebung werdender Mütter oder Väter droht (wie erst im Mai der Versuch, aus einem Krankenhaus im Ilm-Kreis eine schwangere Frau abzuschieben), kündigen Berninger und König-Preuss an, sich für eine entsprechende verbindliche Regelung auf Landesebene einzusetzen. Dazu soll in einem ersten Schritt das zuständige Ministerium im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu dem Vorfall um Auskunft gebeten werden. „Der Schutz der Familie muss für alle Menschen verbindlich gelten. Ganz zu Recht macht das Grundgesetz der Bundesrepublik hier keine Unterschiede nach der Herkunft oder dem Aufenthaltsstatus der Menschen. Dass dies im Freistaat Thüringen nicht gelten soll, ist für uns schlicht nicht hinnehmbar“, so König-Preuss und Berninger abschließend.

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