Zu den heute durch Justizminister Lauinger vorgestellten Durchführungsbestimmungen für die Entschädigung der Opfer der NSU-Anschläge und deren Hinterbliebenen erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss: „Mit den Bestimmungen zur Entschädigung der Opfer und deren Hinterbliebenen leistet Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der eigenen Verantwortung an den menschenverachtenden und rassistischen Mord- und Terrortaten des NSU. Thüringen hat in den neunziger Jahren dem Erstarken der neonazistischen Szene nichts entgegengesetzt, ja teils diese sogar befördert und damit den Boden für die Radikalisierung von Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und deren Unterstützerumfeld bereitet.“
Verantwortung erwachse außerdem aus der von auffallend vielen sogenannten Pannen gekennzeichneten Fahndung nach den drei in den Untergrund Abgetauchten durch Thüringer Sicherheitsbehörden. Vielen Hinweisen sei nicht konsequent genug nachgegangen worden und damit seien das Morden, die Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle erst möglich gewesen.
Die Abgeordnete begrüßt, dass die Landesregierung den Beschluss des Landtages vom September 2017 zügig und ganz im Sinne der Betroffenen umgesetzt habe und hofft, dass nunmehr die Information der Anspruchsberechtigten erfolgen und die Auszahlung beginnen könne. DIE LINKE habe sich bereits in der vergangenen Legislatur und zudem seit Beginn der Koalition in Thüringen für eine Entschädigungsregelung sowie ein würdiges Gedenken an die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrundes stark gemacht. Die Entschädigungsregelung sei daher auch nur ein erster Schritt.
„Als nächstes erwarte ich von der Landesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Errichtung einer Stätte zur Erinnerung und Mahnung unter Einbeziehung der Opferangehörigen und Betroffenen“, so König-Preuss.