Am heutigen Dienstag wird vor dem Landgericht Erfurt die Klage der Familie Kubaşık gegen den Freistaat Thüringen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verhandelt. Mehmet Kubaşık, ermordeter Ehemann und Vater der klagenden Angehörigen, wurde am 4. April 2006 in Dortmund mutmaßlich von Mitgliedern des neonazistischen NSU-Kerntrios erschossen.
Auch aufgrund des Abschlussberichtes des 1. NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen erhoben die Angehörigen Klage gegen den Freistaat. Im damals einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht wurde festgestellt, dass durch die Vielzahl falscher oder nicht getroffener Entscheidungen der „Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen“ zugelassen wurde. Unter anderem daraus leiten die Kläger die Verantwortlichkeit Thüringens ab.
Dorothea Marx (SPD-Fraktion), Katharina König-Preuss (Fraktion DIE LINKE) und Madeleine Henfling (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Mitglieder des 2. NSU-Untersuchungsausschusses, erklären dazu: „Wir würden uns eine gütliche Einigung im Gerichtsverfahren wünschen. Für uns geht es darum, dass aus der politischen Verantwortungsübernahme, welche mit dem Abschlussbericht der vergangenen Legislatur erfolgte, auch Konsequenzen gezogen werden, die für die Angehörigen spürbar werden.
Aus diesem Grund setzen wir uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung und entsprechende finanzielle Ausstattung eines Entschädigungsfonds ein, welcher explizit für die Opferangehörigen, aber auch für die Betroffenen der Sprengstoffanschläge und Sparkassenüberfälle gedacht ist.“