Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz verabschiedet, das die Speicherung einer Vielzahl von Daten von Fluggästen über den Zeitraum von fünf Jahren vorsieht. Dazu erklärt die datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König:
„Alleine der Grund, dass jemand das Verkehrsmittel Flugzeug benutzt macht ihn damit zum Verdächtigen, dessen Daten für fünf, unter Umständen auch 15 Jahre, gespeichert werden. Die LINKE hält das für einen verfassungswidrigen Generalverdacht. Und das Ziel des Gesetzes, auch präventiv verdächtige Reisemuster erkennen zu wollen, kommt einer Rasterfahndung, die ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, gleich. Man kann davon ausgehen, dass das Gesetz nicht lange Bestand haben wird.
Aber auch aus Datenschutzgründen ist die Schaffung eines solchen Datenhaufens abzulehnen. Allein das Erheben von bis zu 60 Einzeldaten zu jeder Person ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit überhaupt nicht in Einklang zu bringen. Einmal angesammelt geben sie nicht nur die Möglichkeit zur anlasslosen Massenüberwachung. Sie stellen gleichzeitig auch ein lukratives Ziel für kriminelle Angriffe dar, zumal auch Bank- und Kreditkartendaten angehäuft werden. Ein fatales Gesetz für die Menschen in diesem Land und jene, die es besuchen.“