Im Jahr 2015 ist von neonazistischen Versammlungen und Antragstellungen für Sondernutzungen, beispielsweise durch die NPD, auszugehen. In der Drucksache 6/276 erteilte die Landesregierung über den damaligen Kenntnisstand Auskunft. Die Antwort ist hier heruntergeladen werden: pdf.