Versuchter Prozessbetrug hat juristisches Nachspiel: König erstattet Anzeige gegen NPD-Spitzenkandidaten/Ermittlungen im Missbrauchsfall fortsetzen

weberwieschke „Es ist verlogen, wie sich die neonazistische NPD in den letzten Wochen als Familienpartei inszenierte, die sich angeblich für Kinder stark macht.“ Nach den bereits bekannt gewordenen Ermittlungen gegen den NPD-Spitzenkandidaten Patrick Wieschke wegen Kindesmissbrauchs wurde durch ein Rechercheportal gestern erneut eine Polizeiakte im Internet veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass Wieschke seine eigene Mutter und die 15-jährige Schwester verprügelt bzw. misshandelt haben soll. „Das entlarvt den auf bürgernah getrimmten Wahlkampf der NPD in seiner ganzen Verlogenheit“, kommentiert Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE. In den letzten Wochen strengte Wieschke gegen mehrere Personen, die den Gewaltausbruch Wieschkes gegen seine Mutter thematisierten, Anzeigen bzw. Unterlassungsaufforderungen an. Als auf der Gegendemonstration zur NPD-Kundgebung am 10. September 2014 in Rudolstadt ein Redner auf die bereits seit längerem bekannten Vorwürfe aufmerksam machte, wurde er von Wieschke angezeigt und später von hinzueilenden Polizisten separiert, um die persönlichen Daten für eine Anzeige aufnehmen zu können. Auch Katharina König erhielt bereits im Juli von Wieschkes Anwälten eine Unterlassungsaufforderung, da, so Zitat aus der Anwaltsschrift, Wieschke „von der falschen Tatsache betroffen“ sei, „dass er seine Mutter schlägt“. „Ihre Äußerung ist falsch. Unser Mandant hat seine Mutter nicht geschlagen.“ Aufgrund der gestern erfolgten Veröffentlichungen des Rechercheportals erstattet Katharina König nun Anzeige wegen versuchten Prozessbetrugs gegen den NPD-Landeschef. „Wir lassen uns nicht mundtot machen, schon gar nicht von rechten Gewaltstraftätern“, kommentiert König. Weiterlesen:

„Am kriminellen Spitzenpersonal der NPD offenbart sich immer wieder, wie weit sogar innerhalb der NPD-Führungsriege Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen. Dass sich gerade solche Leute wie Wieschke als vermeintliche Kinderfreunde präsentieren, wirkt vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den ‚Aktenleaks‘ der letzten Tage immer perfider“. Dass die Ermittlungen gegen Wieschke 2001 wegen Kindesmissbrauchs eingestellt wurden, soll nicht daran gelegen haben, dass seine Unschuld erwiesen war, sondern weil offenbar andere Verfahren gegen ihn liefen und er schließlich zu zwei Jahren und neun Monaten u.a. wegen der Anstiftung zum Bombenanschlag auf einen Eisenacher Imbiss verurteilt wurde. Das Missbrauchsverfahren stellte man nach §154 Abs. 1 der StPO ein. Diese Regelung ermöglicht, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen kann, „wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Das Missbrauchsopfer war zum Tatzeitpunkt 12 Jahre alt. Die Verjährungsfrist von zehn Jahren beginnt in solchen Fällen erst mit dem 18. Lebensjahr. Daher bestünde noch die Möglichkeit, die Ermittlungen in den nächsten ein bis zwei Jahren wiederaufzunehmen. Die Abgeordnete König bittet das Justizministerium, zu überprüfen, ob eine solche Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs, Freiheitsberaubung und Nötigung möglich ist.

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