Kleine Anfragen: Waffen der Thüringer Polizei

waffensymbolbild-wiki-SamuliSilvennoinenNach § 59 Polizeiaufgabengesetz sind als Waffen bei der Thüringer Polizei Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole zugelassen. Andere Waffen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie eine geringere Wirkung als Schusswaffen haben. Hiervon können durch das Innenministerium für Spezialeinheiten Ausnahmen zugelassen werden. In den Drucksachen 5/2792, 5/2793 und 5/2794 wurden Waffen bei der Thüringer Polizei bereits 2011 thematisiert (Datum der Anfrage-Antwort: 20. Mai 2011). Mit drei aktualisierten Kleinen Anfragen befragt Katharina König die Landesregierung zu Schusswaffen, Munition und Schlagstöcken bei Thüringer SEK, MEK und BFE sowie eventuelle Planungen für Neuanschaffungen, insbesondere ob Taser-Waffen beabsichtigt sind. Download: Teil 1 KA 5/4042, Teil 2  KA 5/4046 und Teil 3 KA 5/4043. (Bild: Wikipedia, Samuli Silvennoinen)

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