Antwort auf Kleine Anfrage: Postüberwachung in Thüringen – erneut nachgefragt

thumb_postkontrolleIn der Drucksache 5/5827 und 5/7678 nahm die Landesregierung bereits zu Fragen der Postüberwachung in Ermittlungsverfahren sowie beim Verfassungsschutz Stellung. So komme die G10-Maßnahme laut Innenministerium grundsätzlich in allen Phänomenbereichen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) in Betracht. Das TLfV verfüge dazu über zwei stationäre und zwei mobile Brieföffnungsgeräte. Letztere, die „transportablen Briefbearbeitungskoffer“, werden benötigt, da dass TLfV „die Anbieter von Postdienstleistungen aufsucht und das Postgut gegebenenfalls vor Ort öffnet“. Post von zu überwachenden Personen würde dabei durch die Postdienstleister vorab separiert und dann durch TLfV-Mitarbeiter vor Ort bei den Postunternehmen geöffnet oder ins TLfV nach Erfurt mitgenommen. Ein solcher Koffer koste 7.930,16 Euro. Für 1.125,38 Euro sei außerdem ein „Dampferzeuger“ angeschafft worden. Auf eine nun erneut eingereichte erklärte die Landesregierung, dass diverse Fragen wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit können nicht beantwortet werden könnten, „Dies würde operative Verfahrensschritte offenlegen, die Einblicke zum Umfang von G 10-Maßnahmen in quantitati- ver und qualitativer Hinsicht zuließen. In der Folge wäre dadurch die künftige Anwendung dieses nachrichtendienstlichen Mittels wesentlich erschwert. Außerdem wäre es unter Umständen sowohl Betroffenen von G 10-Maßnahmen als auch Dritten möglich, eine laufende Postüberwachung zu erkennen oder Kenntnis über eine solche zu erlangen.“ Allerdings räumt die Landesregierung ein, dass die aus dem Postweg entnommenen Sendungen nicht wie als Asservate bei der Polizei sorgfältig behandelt werden, in dem sie beispielsweise in Tüten verpackt oder versiegelt werden. Behaupteter Grund: Die Überwachung und der Weiterversand sollen ja schnell gehen, damit der Betroffene davon nicht Wind bekommt.  Download der Antwort hier: DS 5/8074

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