In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umgang mit Archivgut im Thüringer Verfassungsschutz“ kündigte die Landesregierung an, dass „frühestens im 1. Quartal 2014“ ein Verschlusssachen- Magazin für Archivgut aus dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) eingerichtet werden könnte. Bis heute seien – obwohl im Thüringer Archivgesetz eindeutig anders geregelt – keine Akten des TLfV dem Thüringer Hauptstaatsarchiv zur Verwahrung angeboten oder übergeben worden. Im Untersuchungsausschuss 5/2 des Thüringer Landtags wurde durch Aktenvorhalte in öffentlicher Sitzung und Aussagen von Mitarbeitern des TLfV klar, dass im TLfV wiederholt auch größere Mengen Akten vernichtet wurden, obwohl sei. Der „Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.“ kritisierte auch dass durch die Vernichtung von Akten in den Nachrichtendiensten Möglichkeiten für Wissenschaft, Forschung und der Kulturgeschichtsschreibung der Bundesrepublik zunichte gemacht wurden. In der Antwort zu einer Kleinen Anfrage von Dr. Brigit Klaubert und Katharina König erklärte die Landesregierung nun: „Im Thüringer Hauptstaatsarchiv in Weimar (ThHStAW) wird das geplante Verschlusssachen-Magazin, das den Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen entsprechen muss, nicht vor dem 3. Quartal 2014 zur Verfügung stehen. Insgesamt seien seit 1991 dem eigenen Registratursystem nach 3.826 Akten beim Thüringer Verfassungsschutz mit einem Vernichtungsvermerk gekennzeichnet, davon 3.165 Sicherheitsüberprüfungsakten, 577 Personenakten und 84 Sachakten. Downlaod der Antwort hier: DS 5/7619.