In der Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/1 am 6. Februar 2014 traten drei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit Tarnidentitäten vor den Abgeordneten auf und berichteten u. a. über die Präparation eines von einem bekannten Jenaer Neonazi genutzten Fahrzeugs mit einem Peilsender, der auch per Flugzeug überwacht wurde. Das Fahrzeug soll in einer verfassungsschutzeigenen Werkstatt in Köln mit entsprechender Überwachungstechnik ausgestattet und fahrtüchtig gemacht worden sein. Ein Mitarbeiter des BfV bemängelte, dass die Bezahlung solcher Maßnahmen durch die Landesämter aus Thüringen und der anderen Bundesländer nicht immer reibungslos funktioniere. Mit einer Kleinen Anfrage erkundigte sich Katharina bei der Landesregierung, diese teilte nun mit, dass zumindest alle Thüringer VS-Mitarbeiter vor den Ausschüssen ausnahmslos mit ihren Klarnamen auftraten. Tarnausweise dürften nur in dienstlich begründeten Fällen mitgeführt werden, müssten ansonsten im „vorgesehenen Verschlusssachen-Verwahrgelass“ aufbewahrt werden. Eine entsprechende Vorschrift dazu laute DV-Tarn („Dienstvorschrift über die Tarnmittel des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz“). Auf die Frage ob das Thüringer Verfassungsschutz-Amt immernoch auf die BfV-Autowerkstatt angewiesen ist antwortet die Landesregierung, dass man natürlich noch auf die Unterstützung dort zurückgreifen könne, mittlerweile in Thüringen aber über eine „eigene Infrastruktur“ verfüge. Bislang seien auch „keine Kosten durch andere Landesämter für Verfassungsschutz bzw. durch das BfV gegenüber dem TLfV für Unterstützungsleistungen in Rechnung gestellt“ worden. Ein Verfassungsschützer vor dem NSU-Untersuchungsausschuss hatte jedoch anderes ausgesagt: DS 5/7703.