Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat der 17. Deutsche Bundestag zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser legte am 22. August 2013 seinen Abschlussbericht vor. Neben den erarbeiteten Erkenntnissen zum NSU und zum Umgang der Sicherheitsbehörden bei der Strafverfolgung enthält der einstimmig beschlossene Bericht unter anderem 47 gemeinsam getragene Schlussfolgerungen und Empfehlungen aller Fraktionen zu notwendigen Maßnahmen bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und den Vertrauens- und Gewährspersonen der Sicherheitsbehörden. Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen durch den Bund und die Länder. Die Antwort der Landesregierung dazu kann hier heruntergeladen werden: DS 5/8027.