Laut dem Landeshaushaltsplan 2013/2014 – Einzelplan 03 – des Freistaats Thüringen gibt das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) für „Werkverträge“ bzw. „Beschäftigungsentgelte für wissenschaftliche Hilfskräfte“ 137.702 Euro (Ist 2011), 125.000 Euro (Ansatz 2012), 140.000 Euro (Ansatz 2013) und 140.000 Euro (Ansatz 2014) aus. Aufgabe der Hilfskräfte bzw. Werkvertragsnehmer sei die „wissenschaftliche Bearbeitung von aktuellen Themen des Verfassungsschutzes (z. B. Publikationen, Analysen, Strategien, Statistiken etc.)“. Das TLfV verfügte laut dem Jahresbericht 2012 über 98 Stellen und Planstellen, für die Wahrnehmung der Aufgaben wurden Mittel in Höhe von 6.219.500 Euro zugewiesen. Mit einer Kleinen Anfrage sollte genaueres zu jenen Hilfskräften in Erfahrung gebracht werden, laut Antwort der Landesregierung handelt es sich dabei ausschließlich um Übersetzer für die Auswertungsabteilung im Verfassungsschutz, welche dort in der Vergangenheit zwischen 19 und 620 Tage per Werkvertrag beschäftigt waren. Sie erhalten in mündlicher Form vertrauliche Informationen bis zum dritten von vier Vertraulichkeits-Graden („Geheim“) . Die Antwort kann hier heruntergeladen werden: Teil 1 DS 5/8079 und Teil 2: DR 5/8081.