Laut dem Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg zu Bezügen des NSU nach Baden-Württemberg*) vom 12. Februar 2014 wurde im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) als Teil des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine „AG Personenpotenzial“ als Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, „einen Gesamtüberblick über das nachrichtendienstlich und polizeilich bekannte rechtsextremistische und rechtsterroristische Gefährdungspotenzial in Deutschland oder mit Bezug zu Deutschland zu erhalten, um zielgerichtet operative Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus soll der ständige Prozess zur Erkennung und Kategorisierung von Personenpotenzialen initiiert und koordiniert werden … Im Januar 2014 wurde die Vorstellung aller ‚Gefährder‘ und ‚relevanten Personen‘ aller Bundesländer abgeschlossen. Mit einer Kleinen Anfrage hakte Katharina König bei der Landesregierung nach, in der Antwort dröselt die Landesregierung relevante Personen im „extremistischen/terroristischen Spektrum“ in Führungspersonen, Unterstützer/Logiker, Akteure und Kontakt/Begleitpersonen auf. Die Frage, wieviele Thüringer Seit Januar 2014 im System erfasst sind will die Landesregierung nicht beantworten, da im Hinblick auf die „bundesweit sehr geringen Einstufungszahlen (…) die von den Fragestellern geforderte Aufstellung auch in anonymisierter Form dazu führen [würde], dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbehörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch würden nicht nur präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, sondern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet“. So die Begründung. Antwort hier downloaden: DS 5/7838.