Die Zeitung „Die Welt“ berichtete Anfang April 2014 über mehr als 20 verschiedene Außenstellen des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Bundesrepublik Deutschland, die ihr nachrichtendienstliches Wirken nach außen hin unter Namen wie „Bundesstelle für Fernmeldestatistik“, „Amt für Militärkunde“ oder „Amt für Schadensabwicklung“ tarnen. Auch andere Nachrichtendienste sollen über eine Reihe von Außenstellen verfügen, z.B. der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der BND habe eine „Transparenzoffensive“ angekündigt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte die Thüringer Landesregierung mit, dass sie keine Kenntnisse über entsprechende Dependancen in Thüringen habe. Dass scheint etwas fragwürdig, da in den Weimarer Staatsarchiv-Akten ein Protokoll der „Landeskoordinierungsgruppe Terrorismus/Extremismus LKG-TEX“ aus dem Jahr 1996 gefunden wurde, aus dem hervorgeht, dass es gemeinsame Treffen mit Vertretern des Bundesgrenzschutzes, BND, MAD, der Generalstaatsanwaltschaft, des LKA und des Landesamtes für Verfassungsschutz gab, woraus sich ergab, dass sowohl der MAD als auch der BND über regionale, für Thüringen zuständige Strukturen verfüge. Die Landesregierung teilt jedenfalls mit, dass Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer auf Thüringer Boden nur „im Einvernehmen“ mit dem Thüringer VS agieren dürften. Das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe im „Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte und Unterlagen sammeln“. Der BND und der MAD hingegen hätten auch in Thüringen als selbstständige Bundesbehörden freie Hand. Seit 2007 wurden in Thüringen 2 Verfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß § 99 StGB eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdacht wieder eingestellt. Download der Antwort: DS 5/7969.