„Ein Geheimdienst kann keinen rechtsstaatlichen Ausgleich erzielen zwischen einem Frühwarnsystem für Gefahren für eine demokratischen Gesellschaft und dem zu garantierenden Grundrechtsschutz“, resümiert Katharina König, Mitglied des Innenausschusses für DIE LINKE, nach der heutigen Anhörung zu den Geheimdienst-Reformversuchen der Landesregierung und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Für DIE LINKE wurde in der Anhörung deutlich, dass keiner der Sachverständigen eine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines Geheimdienstes vortragen konnte. Was geäußert wurde, wie durch den ehemaligen Berliner Innensenator Dr. Erhart Körting, lässt sich darauf reduzieren, dass der Staat nicht auf dieses Mittel verzichten solle. „Dass Bundesrichter a.D. Dr. Schäfer in Bezug auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gar als Argument anführte, ‚der Zweck heiligt die Mittel‘, lässt mich am demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis zweifeln“, so König.
„Nachrichtendienstliche Befugnisse und die Bevorratung mit anlasslos erhobenen Informationen sind kein rechtsstaatlich belastbarer Grund für eine derartig tief- und weitgehend in die Grundrechte eingreifende Behörde, deren Handeln keiner ausreichenden rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegt.“ Durch den Republikanischen AnwältInnenverein wurde darauf verwiesen, dass eine solche Kontrolle bei einer geheim agierenden Behörde auch schlicht ausgeschlossen ist. „Ein demokratisch kontrollierter und rechtsstaatlich überprüfbarer Geheimdienst ist kein Geheimdienst mehr“, so König.
„Durch die Abschaffung des Verfassungsschutzes würde auch keinesfalls eine Lücke in der Sicherheitsarchitektur entstehen. Gerade die vorgeschlagene Konzentration auf gewaltorientierte Bestrebungen würde eher zu einer Doppelstruktur mit dem Gefahrenabwehrrecht der Polizei führen, alles andere aber ist Gesinnungsschnüffelei“, betont die Abgeordnete.