Immer wieder verweisen Thüringer Behörden zum Auffinden von Formularen und Vordrucken auf den Internetdienstleister „Google“ als erste Anlaufstell, wie zum Beispiel auch das Finanzamt Gera in offiziellen Schreiben an seine Klienten. „Google“ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches in Europa unter das schwache irländische Datenschutzrecht fällt und dessen Haupteinnahmequelle aus der Auswertung und Vermarktung von Nutzerdaten besteht. Neben „Google“ gibt es andere, aus Datenschutzperspektive zum Teil weniger bedenkliche, Suchmaschinen im Internet. Eine leichte Auffindbarkeit von Formularen innerhalb des Internetauftritts der Thüringer Be- hörden würde einen Verweis auf Suchmaschinen vermutlich ganz überflüssig machen. Katharina König fragt deswegen mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung und erkundigt sich nach der Einbindung von „Google“ bei Thüringer Behördenschreiben und ob man das System nicht vereinfachen könnte (in dem man zum Beispiel Formulare nach dem Schema thueringen.de/formular123 ablegt). Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden.