Die Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” vom 21. Dezember 2005 zuletzt geändert am 7. Dezember 2010 welche vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erlassen wurde, fasst die Richtlinien Jugendpauschale, Schulsozialarbeit an Berufsschulen, außerschulische Jugendarbeit und andere Förderungen der örtlichen Jugendarbeit zusammen. Aus den Mitteln dieser Richtlinie sollen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen der Jugendhilfe umsetzen. Ab dem Jahr 2010 wurden die Mittel für die “Örtliche Jugendförderung” um ca. 300.000 Euro auf elf Millionen Euro erhöht. Katharina König fragte mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach, wie viele Mittel den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen, in welcher Höhe Eigenmittel investiert werden und welche Kommunen nicht alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel abrufen werden. Die Antwort der Landesregierung kann nun hier heruntergeladen werden.