In mehreren Bundesländern wird an Schulen Filtersoftware eingesetzt. Wiederholt kam es dabei vor, dass durch die Voreinstellungen der jeweils verwendeten Produkte oder auch durch Einstellungen, die die Schulen selbst vorgenommen haben, der Zugang zu Internet-Auftritten von demokratischen Parteien und deren Jugendverbänden, politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen blockiert wurde. Problematisch ist dabei, dass davon fast ausschließlich oppositionelle und kritische Seiten betroffen sind. Den Schülern wird damit verwehrt, sich selbstbestimmt und vielseitig zu informieren. Auf eine Kleine Anfrage hin erklärte die Landesregierung, dass sie keine Anweisungen erteilt, Filter an Schulen verpflichtend einzusetzen, „Die Lehrkräfte haben jedoch sicherzustellen, dass Kindern und Jugendlichen keine unzulässigen, jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote zugänglich sind“. Die eingesetzten Filtersysteme wolle man nicht offenlegen, weil die Schulträger diese Einscheidung treffen müssten und eine Offenlegung ein Sicherheitsrisiko darstellen würde, „da solche veröffentlichten Angaben erfahrungsgemäß einen Ansatz der Kompromittierung von Systemen bieten“, so das Bildungsministerium. In Thüringen würde die eingesetzte Software keine Zugriffe auf Internetpräsenzen von demokratischen, insbesondere im Landtag vertretenen Parteien unterbinden. Download der Anfrage hier.