In Jena wurde vor kurzem eine Kreidemalerei auf einem öffentlichen Platz zur Ordnungswidrigkeit erklärt, in Saalfeld verfolgt die Polizei wasserlöslich aufgetragene Sprühkreide sogar als Straftat und ermittelt gegen die verantwortliche Gewerkschaftsjugend. Ist das Hantieren mit Kreide im öffentlichen Raum wirklich gesetzwidrig? Katharina König möchte Klarheit von der Landesregierung und hat deswegen Anfang März eine Kleine Anfrage zur rechtlichen Beurteilung eingereicht. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden. Die Antwort für wird für Mitte April 2014 erwartet.