Antwort auf Anfrage: Beobachtung der Partei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz?

diefreiheitNoch im Juni 2011 antwortete dass Innenministerium, dass „Die Freiheit“ kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz sei und keine Anhaltspunkte vorlägen, die auf „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen hinweisen“. Am 12. April 2013 stellte der bayrische Verfassungsschutz schließlich seinen Jahresbericht vor und erklärte, dass die Partei Religionsfreiheit, Menschenwürde und der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt habe und der dortige Landesverband nun vom bayrischen Inlandsgeheimdienst beobachtet werde. Katharina König hakte daraufhin in Thüringen erneut nach und bekam diesmal eine anderslautende Antwort. Auch der Thüringer Landesverband der Partei „DIE FREIHEIT“ werde nun „im Rahmen der Beobachtung islamfeindlicher Bestrebungen“ durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz „als Prüffall bearbeitet“. Es sei fraglich, ob die Ziele des Thüringer Landesverbandes in seinem aktuellen Grundsatzprogramm „in Gänze mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar seien“, so das Innenministerium. Download der zweiten Anfrage hier: DS 5/6185.

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