Mit einer Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften zur Abfrage von Bestandsdaten (Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft) ersetzt die Bundesregierung die bisherige Regelung, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen hat. Der neue Gesetzentwurf, der am 14. Dezember 2012 im Bundesrat beraten wurde, wirft jedoch gerade auch im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit erneut Fragen auf. Der Gesetzentwurf hat sowohl in der Presse als auch bei zahlreichen Initiativen scharfe Kritik hervorgerufen. Er läuft in seiner jetzigen Form auf eine umfangreiche Ausweitung staatlicher Eingriffsrechte und -möglichkeiten in Bereichen hinaus, die eigentlich grundgesetzlich einem besonderen Schutz unterliegen. Damit scheint der Gesetzentwurf dem Auftrag entgegenzustehen, eine grundgesetzkonforme Neuregelung des Bereichs zu schaffen. Katharina König hat dazu die Landesregierung nach einer eigenen Position und ihrer Haltung zu dieser Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten gefragt. Die wenig befriedigende Antwort findet sich hier.
Das Gesetzf ist, obwohl er die Einwände die der Bundesrat zunächst hatte, von diesem heute ohne nennenswerte Änderungen bestätigt worden. Einige Initiativen haben bereits Verfassungsbeschwerden angekündigt.