Das Amtsgericht Dresden hat soeben die für den 19. 3. 2013 angesetzten Strafverhandlung gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König aufgehoben. Grund ist ein Aktenfund der Verteidigung vom 14. 3. 2013: Die Verteidigung hat am 14. 3. 2013 erstmals die Originalakten auf der Geschäftsstelle des AG Dresden einsehen können. Sie fand in der Akte ein etwa 100 Blatt starkes ungeordnetes Konvolut von Lichtbildmappen, CD-Rom mit anklagerelevanten Videomaterial und polizeilichen Auswertungsmaterialien. Dieses mit einem Gummiband zusammengehaltene Aktenbündel war weder paginiert, noch eingeheftet. Es wies keine Posteingangsvermerke vor. Die Aktenblätter sind nach Anklageerhebung entstanden, jedoch der Verteidigung bei verschiedenen Aktenübersendungen vorenthalten worden.
Die Verteidigung hat daraufhin den Abteilungsrichter mit diesem Aktenfund konfrontiert und ihm Gelegenheit gegeben, bis zum 18. 3. 2013 14.00 Uhr bei der Verteidigung eingehend dazu Stellung zu nehmen, wann diese Blätter von wem auf welchem Wege zur Akte gegeben wurden und warum diese nicht der Verteidigung zurgänglich gemacht wurden. Der Richter sah sich dazu außer Stand innerhalb der Frist und hat angekündigt, diese Frage klären zu wollen. Da dies bis zum 19. 3. 2013 nicht möglich sein wird, hat er den Termin aufgehoben.
Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt