Mit einer Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften zur Abfrage von Telekommunikations-Bestandsdaten möchte die Bundesregierung die bisherige Regelung ersetzen, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen hat. Der neue Gesetzentwurf, der am 14. Dezember 2012 im Bundesrat beraten wurde, wirft jedoch gerade auch im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit erneut Fragen auf und stieß bereits auf scharfe Kritik, da mit ihm eine umfangreiche Ausweitung staatlicher Eingriffsrechte und -möglichkeiten geschaffen wird. Mit einer Kleinen Anfrage erkundigt sich Katharina König zur Position der Landesregierung, zu Missbrauchsmöglichkeiten und zum fehlenden Richtervorbehalt. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden.