Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben ist, wird von der netzpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König, ausdrücklich begrüßt. Sie bezeichnet das Urteil als „erfreulich und weitreichend“.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Kunden von ihrem Internetanbieter Schadensersatz verlangen können, wenn es zu einem Ausfall des Anschlusses kommt. Dies begründete der Bundesgerichtshof damit, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich typischerweise von zentraler Bedeutung ist.
Katharina König verweist darauf, dass sich aus dem Urteil auch ein Verbot von Internetsperren ergibt, inklusive des so genannten „Three Strikes-Modells“, welches u. a. seitens der CDU gefordert wurde. „Darüber hinaus ergeben sich weitere politische Konsequenzen: Wenn höchstrichterlich entschieden wurde, dass das Internet sich zu einem ,die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht‘, dann muss Netzneutralität endlich gesetzlich garantiert werden. Bei der in diesem Jahr anstehenden Novelle des Landesmediengesetzes ist dies unbedingt zu berücksichtigen. Die Zeit dafür ist reif“, so König. Entsprechende Initiativen werden seitens der Linksfraktion folgen, kündigt König an.