Zur Bekanntmachung der EU-Kommission, Deutschland ein Mahnschreiben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie zuzustellen, erklärt Katharina König, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Auch ein Mahnschreiben der EU-Kommission darf nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und somit zur Einschränkung von Freiheiten im Internet führen.“
„Gerade das gestern im Rechtsausschuss des Bundestages vorgelegte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bestätigt erneut, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen positiven messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten hat“, so die Abgeordnete weiter. Auftraggeber des Gutachtens war das Bundesministerium der Justiz.
„Wegen der jetzt von der EU angedrohten Mahnschreiben oder auch Klagen bzw. Strafzahlungen die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, wäre ein falsches Signal“, sagt König und betont erneut: „Eine offene und demokratische Gesellschaft muss ihre Freiheiten verteidigen, statt diese selbst zu beschneiden. Bürgerrechte und -freiheiten dürfen nicht dem Sicherheitswahn analog denkender und handelnder Politiker geopfert werden.“