Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken

Aus einer Antwort des Bundesministeriums des Innern (Drucksache 17/6587) vom 12. Juli 2011 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (Drucksache 17/6100) geht hervor, dass das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Zoll offen und verdeckt in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ und Wer kennt wen ermitteln. Anlass der Anfrage war unter anderem auch ein Aufsatz in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (1/2010, S. 30), in dem zwei Polizeidozenten darüber berichteten, dass soziale Netzwerke „wahre Fundgruben“ für „allgemeine Ermittlungs- und Fahndungszwecke“ ebenso wie für „präventionspolizeiliche Maßnahmen“ seien. Die Daten aus den sozialen Netzwerken seien von „hohem taktischen Nutzen“. Am erfolgreichsten könnten laut der Zeitschrift Recherchen sein, wenn „virtuelle Ermittler“ zum Einsatz kämen und entsprechende Informationen aus sozialen Netzwerken mit Polizeidatenbanken kombiniert würden. In einem im Frühjahr 2010 im Bundesministerium des Innern erarbeiteten „Konzept zur Bekämpfung linker Gewalttaten“ wird der Einsatz „virtueller Agenten“ vorgeschlagen. Beamte könnten sich durch den Aufbau von Blogs in das linke Milieu einschleusen, Diskussionen anregen und Kontakte knüpfen (www.spiegel.de/spiegel/print/d-70500966.html).

Zur Anwendung dieser Praxis in Thüringen hat Katharina eine kleine Anfrage an die Landesregierung formuliert, die hier nachgelesen werden kann.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben