LINKE-Landtagsabgeordnete stimmt eigener Immunitätsaufhebung zu
König kritisiert abschreckendes Exempel für Demonstranten und Versammlungsleiter
Weil sie als Anmelderin bei einer Demonstration gegen den rechtsextremen „Thüringentag der nationalen Jugend am 12. Juni 2010 in Pößneck vom Einsatzleiter gefordert hatte, einen Beamten, der beim grundlosen Schlagstockeinsatz beobachtet wurde zur Deeskalation der Lage aus dem unmittelbaren Kontakt mit den Demonstrierenden zurückzuziehen, soll sich Katharina König, Sprecherin für Jugendpolitik und Antifaschismus der Fraktion die LINKE im Thüringer Landtag, nun vor Gericht verantworten.
Der betroffene Polizist wirft ihr „Verleumdung“ gemäß § 187 StGB und „falsche Verdächtigung“ gemäß § 164 StGB vor.
Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zur Aufhebung der Immunität der Abgeordneten beschäftigt am Freitag den Justizausschuss im Thüringer Landtag.
„Als Versammlungsleiterin ist es meine Aufgabe in Verhandlung mit der Einsatzleitung der Polizei und den Teilnehmenden einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Kommt es, wie in diesem Fall, zu Rangeleien, muss es auch möglich sein, auf Provokationen und Übergriffe einzelner Beamten hinzuweisen.
Dass Versammlungsleiter bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben fürchten müssen, von Polizeibeamten angezeigt zu werden, ist empörend. Dieses Vorgehen hat eine enorme abschreckende und einschüchternde Wirkung auf potentiellen Demonstrationsteilnehmer_innen und -anmelder_innen.
Auch Polizeibeamte sind nicht unfehlbar – und dürfen nicht unantastbar sein. Da es hier um nicht weniger als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geht, stimme ich der Aufhebung meiner Immunität zu um gerichtlich festzustellen, dass in einem verantwortungsvollen Agieren eines Versammlungsleiters mit dem Ziel der Deeskalation sowohl in Richtung der Polizei als auch in die der Versammlungsteilnehmer keinerlei Straftatbestand liegt und Kriminalisierungsversuche gerichtlich zurückgewiesen werden.“, so König.
Infos zum Vorgehen der Polizei beim „Thüringentag der nationalen Jugend“ in Pößneck gibt es hier, hier, hier, hier und hier
Das Schreiben des Staatsanwaltes zur Beantragung der Immunitätsaufhebung gibt es hier