Eine Frage der Gesinnung

Die INEX zur Aufregung um die Extremismusklauseln

Die Ablehnung des sächsischen Demokratiepreises durch das Alternative - und Bildungszentrum e.V. (AKuBiZ) aus Pirna hat in jüngster Vergangenheit hohe Wellen geschlagen. Es folgten etliche Solidaritätsbekundungen. Unter dem Slogan „Gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang“ haben sich beispielsweise rund 950 Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Initiativen in einer Petition gegen die Einführung der „Extremismusklausel“ bei der Vergabe öffentlicher Gelder ausgesprochen. Ebenso wurden juristische Gutachten zur Überprüfung der Klausel in Auftrag gegeben. Und dennoch ist davon auszugehen, dass das Unvermeidliche unausweichlich bleibt. Der sächsische Innenminister Ulbig kündigte an, dass auch nach einer Überarbeitung der Extremismusklausel die Überprüfung von Partnern Teil der Förderbedingung für Initiativen bleiben wird.

In allen Solidaritätsbekundungen ist man sich einig, dass Initiativen berechtigterweise nicht ihre Bündnispartner_innen oder Beratungsfälle aushorchen und überprüfen wollen.
Einig sind sich auch alle, dass sie nicht unter Generalverdacht stehen wollen. Doch bereits hier wird es problematisch. Wie wird es sein, wenn die Erklärung ohne Bespitzelungsauftrag daherkommt, wenn man nur noch genötigt wird, zu versichern im Sinne des Grundgesetzes und gegen alle Formen des Extremismus tätig zu sein?

Zwar sind mittlerweile zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht. Jedoch ist die Spaltung in gute Demokrat_innen und schlechte Extremist_innen spätestens seit der Ernennung Kristina Schröders zur Familienministerin im Jahr 2009 Bestandteil des Regierungskonsens’ und damit Thema.

weiterlesen bei: INEX

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben