Mitfuehrverbot von Graffiti-Utensilien

Katharina König, MdLIm Oktober letzten Jahres wurde durch die Presse bekannt, dass die Stadt Weimar in Einzelfällen ein so genanntes Mitführverbot als Anti-Graffiti-Maßnahme erlassen hat. Die Maßnahme sieht vor, dass Menschen, die im Zusammenhang mit nicht genehmigtem Sprühen von Graffitis bereits bei der Polizei auffällig geworden sind, von nun an Gegenstände, die im näheren oder weiteren Sinne mit dem Anbringen Graffitis zu tun haben könnten, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr nicht mehr bei sich tragen dürfen.

Sollten bei den angekündigten verschärften Kontrollen dennoch Materialien wie u. a. Zeichnungen, Farbstifte, Spraydosen oder Ähnliches bei den Betroffenen vorgefunden werden, so drohen Zwangsgelder bzw. Ersatzzwangshaft für jeden einzelnen Fall.

Die Dauer des Mitführverbots ist auf zwölf Monate befristet.

Als Grundlage für die Verbotsverfügung sollen durch die Polizei angefertigte personenbezogene Gefahrenprognosen dienen, die an die Ordnungsbehörde übermittelt werden, welche die Verbotsverfügung erlässt.

Es sei beabsichtigt, so die Polizei, die ordnungsbehördliche Maßnahme auch in anderen Orten umzusetzen. In Erfurt und im Landkreis Weimarer Land gibt es bereits entsprechende Bestrebungen.

Zu diesem Vorgehen hat Katharina eine Anfrage an die Thüringer Landesregierung gestellt, die man hier nachlesen kann.

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