Verwaltungsgericht Gera hält die bisher nicht erfolgte Förderung der Linksjugend durch den Freistaat für rechtswidrig. Mit einem Vergleich endete gestern vor dem Verwaltungsgericht Gera der seit 2007 andauernde Rechtsstreit zwischen der Thüringer Staatskanzlei und der „Linksjugend [´solid]“ um die Förderung des Jugendverbandes der Partei Die LINKEThüringen durch den Freistaat.
Jahrelang sind der „Linksjugend“ unter Verweis auf die fehlende Mitgliedschaft im „Ring der politischen Jugend“ durch die Staatskanzlei Zuwendungen aus dem Fördertopf für politische Jugendverbände verwehrt worden. Zugleich blockierten „Junge Union“ und „Junge Liberale“ eine Aufnahme in den „Ring politischer Jugend“, dem die Jugendverbände der im Parlament vertretenen Parteien angehören.
Dieser Zustand sei unhaltbar und verstoße grob gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung klar. Eine staatliche Förderung könne nicht von der Entscheidung Dritter abhängig gemacht werden.
Auch die Bemessung der Förderung an der Mitgliederzahl des Verbandes und die Ausreichung als Fehlbedarfsförderung sei mit Blick auf die Regelungen für politische Stiftungen zumindest bedenklich, stellte das Gericht fest. Auch hier gelte das Gleichbehandlungsgebot, schrieb das Gericht der Landesregierung ins Stammbuch.
Die Landesregierung verpflichtete sich nun, der „Linksjugend“ für die Jahre 2007, 2008 und 2009 Fördermittel gemäß des jeweils gültigen Verteilerschlüssels nachzuzahlen.
Der Landesvorsitzende der Partei Die LINKEThüringen Knut Korschewsky sagt hierzu:
„Dieses Ergebnis ist eine schallende Ohrfeige für die Politik der Thüringer Landesregierung unter Vogel und Althaus sowie der CDU-Jugend, die sich aus politischer Oppurtinität angemaßt haben über die Förderung politischer Jugendarbeit entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen alleine zu bestimmen. Der politisch motivierten Benachteiligung hat das Gericht in Gera nun endlich Einhalt geboten. Nachdem in diesem Jahr Regelungen für die zukünftgie Finanzierung von Stiftungen, kommunalpolitschen Vereinen und Jugendverbänden durch den Thüringer Landtag getroffen wurden, ist nun auch rückwirkend für die Linksjugend Rechtsstaatlichkeit hergestellt worden. Das ist ein guter Tag für Pluralität und Demokratie in Thüringen.“