Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/1463
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich beantrage vorweg die Überweisung unseres Alternativantrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag vorgereicht zum Thema „Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik“, womit sie sicherlich ein ehrenwertes, ein lobenswertes Ziel verfolgt. Inwieweit ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik der Politikverdrossenheit oder eher Politikerverdrossenheit und Parteienverdrossenheit von Jugendlichen wirklich effektiv entgegenwirken kann, ist fragwürdig.
Nichtsdestotrotz, insbesondere im von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Jugend“ ausgerufenen Jahr 2010/2011 halten wir das für einen Schritt in die richtige Richtung und unterstützen diesen Antrag auch. Warum trotzdem ein Alternativantrag? Meines Erachtens hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht genügend Vorbereitungszeit gehabt, auch wenn sie mittlerweile einen Änderungsantrag eingereicht hat, ändert dieser noch lange nichts an der Notwendigkeit, denn der vorgelegte Antrag ist von seiner Aufmachung und von seiner Zielstellung her ein Selbstbefassungsantrag für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, in welchen er jetzt auch überwiesen wird.
Vizepräsident Gentzel:
Entschuldigen Sie bitte kurz: Herr Abgeordneter Kuschel, Sie sind schon auf dem richtigen Weg – wenn Sie telefonieren, aus dem Saal. Danke. Entschuldigen Sie.
Abgeordnete König, DIE LINKE:
Die Regierung wird aufgefordert, dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen. Wenn Sie das denn gewollt hätten, hätten Sie dieses auch mit einem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss so klären können. Verwunderlich ist für mich und für uns in dem Zusammenhang, dass Sie auf der einen Seite immer wieder das öffentliche Tagen von Ausschüssen fordern, um eben auch öffentlich debattieren zu können, Themen in die Öffentlichkeit bringen zu können, und dann einen Antrag, den wir für sehr wichtig erachten, nicht öffentlich behandeln wollen. Das wird unser Alternativantrag ändern, indem er nämlich aussagt, dass der Bericht dann nicht nur im Ausschuss, sondern eben hier innerhalb des Landtags vorgestellt und damit auch die Möglichkeit zur Debatte gegeben wird.
Als Drittes: Sie fordern die Erweiterung des Berichts der Landesregierung auf das freiwillige ökologische Jahr. Ein Stück weit peinlich ist es schon, dass erst durch unseren vorgelegten Alternativantrag den GRÜNEN bewusst geworden ist, dass sie ihr ureigenstes Thema vergessen haben. Sie fordern ebenso die Ausweitung auf das freiwillige Jahr im Sport, in der Kultur, im Denkmalschutz und, und, und. Das Entscheidende fehlt aber wieder. In Deutschland gibt es das Jugendfreiwilligendienstgesetz, welches in § 1 Abs. 2 definiert, dass Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes eben das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr sind. Mit Ihrem jetzt eingereichten Änderungsantrag nehmen Sie erneut eine Begrenzung des freiwilligen sozialen Jahres vor, u.a. auch, da Sie z.B. Jugendarbeit und Ähnliches mehr nicht erwähnen. Sie vergessen aber in Ihrem Änderungsantrag auch das Entscheidende, die Orientierung am Gemeinwohl, die weder in Ihrem ursprünglichen noch in Ihrem jetzt vorgelegten Änderungsantrag auch nur erwähnt wird.
Zuletzt: Das Entscheidende des Jugendfreiwilligendienstes ist die persönliche Orientierung, die Persönlichkeitsstärkung und nicht unbedingt an erster Stelle eine Entgegenwirkung der Politikverdrossenheit. Zusammengefasst: Unser Alternativantrag beinhaltet Mehrfaches: die Öffentlichkeit des Berichts im Landtag, die Gemeinwohlorientierung, keine Beschränkung des Freiwilligenjahres in seinen Untervariationen und eben eine Orientierung am Jugendfreiwilligendienstgesetz. Da ich Letzteres weder in Ihrem Ursprungsantrag noch in Ihren Änderungsantrag finden konnte, habe ich Ihnen freundlicherweise das Gesetz mitgebracht, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung an den Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE)