Thüringer Landtag 5. Legislatur
Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina König (DIE LINKE)
Einweisung in Kinderheime der DDR als Instrument politischer Repression
Im Bericht 2009 der Landesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR wird bemängelt, dass die Frage der Entschädigung für Aufenthaltszeiten in Kinderheimen der DDR bisher nicht in Angriff genommen werde, „obwohl angenommen werden muss, dass sowohl Einweisungsbegründungen als auch Erziehungsmaßnahmen und die Umstände der Unterbringung in vielen Fällen rechtsstaatswidrig, nicht selten traumatisierend waren oder auch der politischen Verfolgung der Kinder und Jugendlichen oder ihrer Eltern gedient haben.“ (S.3)
Ich frage die Landesregierung:
1.Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Thüringen bzw. in den drei Thüringer Bezirken in den Jahren 1971 bis 1980 sowie 1981 bis 1990 in Kinderheime eingewiesen?
2.Wie lange war die Aufenthaltsdauer? Lassen sich diesbezüglich Gruppen erkennen?
3.Welche Gründe führten zur Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Kinderheime? Welchen Anteil an den Einweisungen hatten die einzelnen Einweisungsgründe?
4.Welchen Anteil an den Einweisungen in Kinderheime hatten Einweisungen aus Gründen politischer Repression gegenüber
a.den betreffenden Kindern und Jugendlichen
b.den Eltern?
5.Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen betroffene, ehemals in DDR-Kinderheimen lebende Menschen ihre Einweisung in ein Kinderheim heute als Maßnahme politischer Verfolgung einordnen?
6.Sind der Landesregierung Fälle von Zwangsadoptionen in Thüringen bzw. den drei Thüringer Bezirken zu DDR-Zeiten bekannt? Wenn ja, wie viele und aus welchen Teilen Thüringens?
7.Unterstützt die Landesregierung die Aufklärung der zu DDR-Zeiten erfolgten Zwangsadoptionen in Thüringen und wenn ja in welcher Form?
8.Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von den Zuständen in den Kinderheimen der DDR und wie beurteilt sie diese?
König