Beteiligung an den Kosten der Schuelerbefoerderung

Katharina König, MdLKleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE.)

Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als Schulträger auch für die Beförderung der Schüler und Schülerinnen zuständig. Die Erziehungsberechtigten der Schüler oder die volljährigen Schüler können an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Schulträger beteiligen in welcher Form und in welcher Höhe die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler an den Beförderungskosten? Inwieweit kommen dabei welche soziale Kriterien zur Anwendung? (bitte jeweils Einzelaufstellung nach Kommunen, Schulträgern und Schularten)

2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Schulträger in Thüringen keine Beförderungskosten für Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler und Schülerinnen erheben und wenn ja, bis zu welchem Schuljahr bzw. welcher Altersklasse werden keine Beförderungskosten erhoben? (bitte Einzelaufstellung nach Kommunen und Schuljahr bzw. Altersklasse)

3. Welche Schulträger, die die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler derzeit nicht an den Beförderungskosten beteiligen, beabsichtigen nach Kenntnisstand der Landesregierung eine Kostenbeteiligung in welcher Form und in welcher Höhe? Wann sollen diese Bestimmungen zur Kostenbeteiligung wirksam werden? Sind soziale Kriterien vorgesehen und falls ja, wie sollen diese ausgestaltet werden? (bitte jeweils Einzelaufstellung nach Schulträgern und Schularten)

4. Inwieweit sind Bezieher von Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II (auch wenn die Schüler einer Bedarfsgemeinschaft angehören) von der Kostenbeteiligung für die Schülerbeförderung zu befreien? Wie wird diese Auffassung begründet?

5. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Beförderung von Schülern und Schülerinnen in Gemeinschaftsschulen?

6. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich einheitlicher Regelungen zu Beförderungskosten für Schüler und Schülerinnen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und wie begründet sie diesen?

König

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