Situation der Jugendarbeit in den Thueringer Kommunen

Aufgrund der defizitären finanziellen Lage Thüringer Kommunen sowie der damit verbundenen Einsparungen, insbesondere im Bereich der so genannten freiwilligen Leistungen, kommt es auch zu Kürzungen der Kinder- und Jugendförderpläne in den Kommunen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einnahmen und welche Ausgaben hatten nach Information der Landesregierung Thüringer Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) im Jahr 2009 im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (bitte Einzelaufstellung nach Kreisen und kreisfreien Städten)?

2. Wie viele Personalstellen wurden nach Information der Landesregierung in den Kreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2009 im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit durch das Land finanziert, wie viele waren davon bei freien Trägern und wie viele kommunal angestellt (bitte Einzelaufstellung nach Kreisen und kreisfreien Städten)?

3. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten ist nach Information der Landesregierung für das Jahr 2010 mit Defiziten zu rechnen, die auch zu Lasten der Finanzierung der Kinder- und Jugendförderpläne gehen (bitte Einzelaufstellung nach Kreisen und kreisfreien Städten)?

4. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wurden nach Information der Landesregierung durch die kommunalen Vertretungskörperschaften bzw. durch die Jugendhilfeausschüsse bereits Beschlüsse gefasst, die eine Kürzung der Ausgaben im Vergleich zu 2009 im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit beinhalten?

5. Wie viele Personalstellen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind nach Information der Landesregierung in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Kürzung der Ausgaben betroffen, wie viele davon bei freien Trägern, wie viele bei der Kommune (bitte Einzelaufstellung nach Kreisen und kreisfreien Städten)?

6. Inwieweit würde nach Informationen der Landesregierung die angekündigte Erhöhung der Jugendpauschale von zehn auf 15 Millionen Euro die Kürzungen der Ausgaben im Kinder- und Jugendbereich auffangen?

7. Wann beabsichtigt die Landesregierung die Erhöhung der Jugendpauschale von zehn auf 15 Millionen Euro umzusetzen und wann können Kommunen ihre entsprechenden Anteile auf welcher Grundlage abrufen?

8. Beabsichtigt die Landesregierung die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Jugendpauschale zu ändern?

9. Wie schätzt die Landesregierung aufgrund ihr vorliegender Informationen die finanzielle Lage der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen ein und wie wird die Aussage begründet?

Die Antworten gibt es hier:

http://haskala.de/wp-content/uploads/2010/03/DRS50498.pdf

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