Mitbestimmung von Studierenden und Schueler_Innen

Katharina König, MdLZum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen – Drucksache 5/156

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist sehr einfach, als Erstes immer die Kritik herauszusuchen, über Häppchen zu sprechen und darüber, dass es eigentlich schon alles gibt.

Was mich dann nur wundert ist, dass die Schüler und Studenten, genauso wie die Schülerinnen und Studentinnen, beim Bildungsstreik so viel gefordert haben. Laut Aussage der FDP- und der CDU-Fraktion müsste eigentlich alles in Ordnung sein.

Liebe Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir begrüßen Ihren Antrag, der bestimmt aus dem Protest des Bildungsstreiks und aus den Forderungen, die dort geäußert wurden, resultiert. Wir begrüßen auch die Unterstützung der Forderung der Studierenden und Schülerinnen und Schüler nach Mitbestimmung und nach Partizipation. Einbindung und Beteiligung bei allen betreffenden Entscheidungen und Ereignissen halten wir für wichtig. Das Recht auf Partizipation wird bereits schon in den UN-Konventionen verankert. Hier wird Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Schutz, Grundversorgung und Beteiligung zugesprochen. Die Abgeordneten vor mir haben es bereits erwähnt, dass in Punkt 1 von Ihnen geforderte Beteiligung der Landesschülervertretung ist bereits geregelt.

Ebenso ist es bereits geregelt, dass seit 2009 die Schülervertreter direkt gewählt werden. Die Mitwirkungsverordnung regelt Anhörungs-, Auskunfts- und Initiativrechte. Ebenso betrachte ich jedenfalls die Schulkonferenz als ein Entscheidungsgremium mit einem sehr hohen Partizipations- und Beteiligungsansatz. Ob es im schulischen Ansatz neuer gesetzlicher Regelungen bedarf, um zu einer funktionierenden Mitbestimmung der Schüler und Schülerinnen zu kommen, halte ich für fraglich. Aber nicht für fraglich halte ich, dass Akzeptanz, Umsetzung und insbesondere Nutzung der bereits bestehenden gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten an ihre Grenze geraten sind. Problematisch ist eben nicht der Mangel an bestehenden Mitwirkungsrechten, sondern der Fakt, dass die Mitwirkungsrechte allein noch keine tatsächliche Mitwirkung bedingen. Partizipation ist nicht per Gesetz zu regeln, sondern benötigt letztendlich auch den Willen und die zeitlichen Ressourcen aller beteiligten Seiten zur Umsetzung.

(Beifall DIE LINKE)

Und vor allem Mitbeteiligung benötigt Mitwirkung, beispielsweise auch der Schulleitung und der Lehrerschaft. Mehr Mitwirkungspraxis an den Schulen, mehr Signale an Schüler und Schülerinnen, damit sich diese ernst genommen fühlen, damit ihr Engagement anerkannt und respektiert wird und nicht wie Jena geschehen, Schülern und Schülerinnen ihr Recht zur Teilnahme am Bildungsstreik durch Einschließen in der Schule verwehrt wird. Im universitären Bereich hingegen kämpfen die Studierenden bereits lange um Gleichberechtigung in den Hochschulgremien. Hier wäre es sicher ein Fortschritt, wenn uns die Novellierung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten gelingen würde. Dies sollte dann aber auch so formuliert werden.

Anrechnung ehrenamtlicher Arbeit trifft unsere vollste Zustimmung. Ich glaube auch, dass wir hier Verbesserungen umsetzen können, dieses im Ausschuss allerdings besprechen sollten. Daher beantragen wir auch die Überweisung an den Ausschuss und können so letztendlich die positive Zielsetzung Ihres Antrags, die ich hier noch mal ausdrücklich erwähnen möchte, durch konkrete Schritte untersetzen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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