Beschlossenes „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bleibt mangelhaft – weitere Maßnahmen gegen Hatespeech notwendig

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur „Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ („Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, NetzDG) beschlossen. Dazu äußert , netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag: „So sehr die grundsätzliche Intention des Gesetzes richtig ist, gegen Hatespeech im Internet vorzugehen und auch die Betreiber von großen sozialen Netzwerken in die Mitverantwortung zu nehmen, so wird die Umsetzung dem Ziel einer verbesserten Rechtsdurchsuchung kaum gerecht. Auch wenn im letzten Moment noch einzelne Verbesserungen vorgenommen wurden, bleiben gravierende Probleme, wie z.B. der Löschzwang für offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden und der große Handlungsspielraum bei der konkreten Anwendung der Vorschriften für Betreiber. Diese erhalten damit weitgehende Bestimmungsmacht darüber, was als strafbar eingestuft wird und was nicht. Dadurch entsteht das Risiko, dass die Betreiber im Zweifel auch rechtmäßige Inhalte ohne Widerspruchsmöglichkeit Betroffener löschen, um Sanktionen zu entgehen“.

Im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Bundestag hatte die Mehrheit von Experten den Entwurf der Großen Koalition scharf kritisiert, der zuletzt noch in Teilen verändert wurde. König-Preuss weiter: „Die Verbesserung der Erreichbarkeit der Netzwerke, mehr Transparenz, die Einführung von Beschwerdeverfahren und Berichtspflichten sind positive Aspekte, aber gerade die effektive Rechtsdurchsetzung, so wie es der Name des Gesetzes verspricht, nämlich Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen, wird damit nicht wirklich verbessert. Allein in Thüringen haben die Behörden innerhalb der letzten zwei Jahre rund 800 Delikte der so genannten Hasskriminalität registriert, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Eine Löschung von Hatespeech im Netz wäre nach einem gründlichen durchdachten Prüfungssystem in vielen Fällen berechtigt und geboten, abschreckender für die Täterinnen und Täter wäre es jedoch, wenn diese auch jenseits der Meldung ‚Ihr Kommentar wurde gelöscht‘, ernsthafte Konsequenzen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen am Ende eines rechtstaatlichen Verfahrens zu spüren bekommen“.

Abschließend äußert die Abgeordnete: „Auch wenn ich selbst regelmäßig mit neonazistischen Morddrohungen, Gewaltaufrufen und massiven Beleidigungen konfrontiert bin, so ist das kurzfristige Durchpeitschen des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes durch das Parlament noch kein großer Gewinn in der Sache. Hier wird DIE LINKE auf weitere Veränderungen drängen. Die Debatte um den richtigen Umgang mit Hasskriminalität im Netz muss weiter gehen. Neben klaren Regeln für Betreiber sozialer Netzwerke braucht es eine starke Zivilgesellschaft, die mit kritischen Gegenargumenten (so genannter ‚counterspeech‘) dagegen hält und auch konsequent Strafanzeigen erstattet. Am Ende geht es um nicht weniger als um ein Umdenken in den Köpfen, denn der Hass verschwindet nicht allein durch das Löschen, sondern nur durch ein respektvolles Miteinander.“

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