Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, unbegrenztes Abhören, Handynetze abschalten… der Entwurf zum neuen Thüringer Polizeiaufgabengesetz

observationLetzten Freitag fand die öffentliche Anhörung des Thüringer Innenausschusses zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) statt, weil der Thüringer Verfassungsgerichtshof im November 2012 entschied, dass das alte PAG überwiegend nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist. Die Landesregierung hat nun bis zum 30. September 2013 Zeit, das Gesetz zu verbessern. Der Neuentwurf (PDF 1,6 MB) liest sich jedoch nicht viel besser, im Gegenteil: Die Landesregierung plant einen grenzenlosen Befugniskatalog mit schrankenlosen Grundrechtseingriffen. Es geht um Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, teils unbegrenzte Abhöraktionen, Observationen, Wohnraumüberwachung und das Abschalten von Handynetzen. Ohne Straftatverdacht soll die z.B. eine Wohnung oder ein Telefonanschluss über Monate überwachen dürfen. Einen kritischen Beitrag dazu gibt es vom IT-Sicherheitsexperten Jens Kubiziel hier sowie eine Pressemitteilung der Linksfraktion. Ab Mittwoch beginnt das dreitätige Landtagsplenum, welches hier im Livestream dann mitverfolgt werden kann.

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