Am heutigen Dienstag fand vor dem Amtsgericht Jena unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen eine Gerichtsverhandlung gegen Katharina König statt. Der NPD-Bundesvorstand hatte gegen die Landtagsabgeordnete geklagt, weil diese im Jahr 2010 die Internetadresse „www.npd-dvu.de“ registrierte und auf eine andere Seite umleitete. Bei der Zieladresse handelt es sich um publikative.org, ein Blog, das von der Amadeu Antonio Stiftung betrieben wird und kritisch über die Aktivitäten der NPD und der Neonazi-Szene berichtet. Die NPD versuchte Katharina König die Domain nun auf juristischem Wege abzunehmen und klagte, zunächst in Vertretung der Hamburger Szene-Anwältin Gisa Pahl. Bei der heutigen Verhandlung vor dem Jenaer Amtsgericht erschien lediglich der stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD, Frank Schwerdt. Der Richter machte jedoch deutlich klar, dass eine kritische Berichterstattung durch die Weiterleitung auf die Seite Publikative.org vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und ein Missbrauch des Namens „NPD“ nicht vorliegt. Die Klage wurde abgewiesen und die NPD muss die Kosten des Verfahrens tragen. Auch die Zeitungen OTZ und TLZ berichten vom Prozess. Wie bereits Publikative.org heute berichtete, könnte die NPD mit dem ganzen Wirbel um die Domain nun auch noch Nachahmer anlocken. Viele www.npd-… Adressen im Internet sind noch nicht registriert und weiterhin frei verfügbar 😉