Der 100-jährige Holocaust-Überlebende Dr. Leon Weintraub hat sich mit einer eindringlichen Stellungnahme vor der mündlichen Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren an den Thüringer Landtag gewandt. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt: „Dass sich einer der letzten Überlebenden der Shoa mit 100 Jahren an den Landtag wendet, sollten wir sehr ernst nehmen. Leon Weintraub überlebte das Ghetto Litzmannstadt und vier Konzentrationslager, darunter Auschwitz-Birkenau, und erinnert uns aus eigener Erfahrung daran, dass die völkisch-nationalistischen Verbrechen nicht erst in Auschwitz begannen, sondern Ausgrenzung, Erniedrigung und Verächtlichmachung vorausgingen.“
Die Abgeordnete verweist weiter auf die von Weintraub befürchteten Folgen des Unterlassens eines Prüfverfahrens. In seinem Schreiben warnt er wörtlich davor: „Die AfD greift mit verächtlicher Sprache wieder Minderheiten an, die nicht in ihr völkisch-nationalistisches Weltbild passen“ und fordert „eine klare juristische Antwort, die nur das Bundesverfassungsgericht geben kann. Ein Verbotsverfahren nicht einmal anzustrengen, wäre ein historisches Versagen.“ Dazu erklärt König-Preuss: „Weintraub spricht aus einer Lebenserfahrung, ein großer Teil seiner Familie, 64 von 80 seiner nächsten Angehörigen, wurden ermordet. Er erinnert gegenüber dem Justizausschuss des Landtags daran, welche Folgen es haben kann, wenn die Verächtlichmachung salonfähig wird.“
Die Abgeordnete verweist darüber hinaus auf Weintraubs Warnung, dass man die Worte der Partei ernst nehmen müsse. Weintraub schrieb wörtlich: „denn sie meinen, was sie propagieren und werden ihre Worte auch in Handlungen umsetzen.“ Dazu sagt König-Preuss weiter: „Die AfD will die Menschenwürde im Grundgesetz zerstören. Genau darum verfolgen wir auch das klare Ziel: nicht der Thüringer Landtag selbst entscheidet, ob eine Partei zu verbieten ist, sondern darüber, dass die Voraussetzungen eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens geprüft und der vorgesehene Weg beschritten wird. Wenn wir den Prüfweg nicht anstoßen, verweigern wir uns genau jener rechtsstaatlichen Klärung, zu der Weintraub in seiner Stellungnahme so eindringlich aufruft.“
Die Anhörung im Thüringer Landtag findet am 30.09.2026 um 14:00 Uhr statt. Die Anhörung kann im Live-Stream verfolgt werden: https://live.thltcloud.de/Veranstaltung/Ausschusssitzung_AfJMV_am_30_09_2026
