Innen- und antifaschistische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag und in den Landtagen fordern, die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ein gestern veröffentlichtes unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen. Für das Gutachten wurde über ein Jahr lang umfangreiches Material zur AfD ausgewertet, anhand der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht selbst für ein Parteiverbot anlegt. Es dokumentiert insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat.
Die Unterzeichnenden fordern Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf, dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der AfD zu ermöglichen. Zugleich machen sie deutlich, dass ein Verbotsverfahren nur ein Teil einer umfassenden antifaschistischen Strategie sein kann.
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag:
„Das Urteil des Gutachtens ist eindeutig. Es wäre grob fahrlässig, das Bundesverfassungsgericht nicht endlich in die Lage zu versetzen, die Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen. Die AfD greift die Menschenwürde an, sie bedroht Minderheiten, und ihre Funktionäre kündigen offen an, politische Gegner nach einer Machtübernahme strafrechtlich zu verfolgen. Wir dürfen die Mechanismen, die das Grundgesetz zu seiner Selbstverteidigung vorsieht, nicht länger blockieren.
Ein Verbotsverfahren allein wird die extremen Rechten nicht stoppen. Wer Forderungen der AfD übernimmt, das Asylrecht schleift und soziale Unsicherheit verschärft, schwächt die AfD nicht. Er macht ihre Politik anschlussfähig. Der Kampf gegen rechts muss juristisch, politisch und sozial geführt werden.“
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:
„Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Handlungsproblem. Das Gutachten bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die AfD greift Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat nicht nur rhetorisch an. Sie arbeitet praktisch an deren Aushöhlung. Wer jetzt noch wartet, gefährdet die Demokratie und stärkt die Handlungsfähigkeit ihrer erklärten Feinde. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat müssen den Weg nach Karlsruhe frei machen.“
