Mit der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ (Verordnung (EU) 2016/679), kurz: Datenschutz-Grundverordnung, hat die Europäische Union neue und verbindliche Mindeststandards zum Schutz personenbezogener Daten für den gesamten Rechtsraum der Europäischen Union vorgegeben. Die meisten der neuen Bestimmungen greifen unmittelbar. Die Umsetzung sämtlicher Bestimmungen muss bis spätestens zum 25. Mai 2018 erfolgen. Katharina König-Preuss hat deshalb sich nach dem bisherigen Stand erkundigt.
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass unter Beteiligung des Landesbauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, die Landes- und Kommunalbehörden bei der Umsetzung unterstützt. Fast 40 Gesetze und auch einige Rechtsverordnungen sind nach Ansicht der Landesregierung in Thüringen zu verändern, um dem neuen europäischen Rechtsrahmen angepasst zu werden. Außerdem erhöht sich der Aufwand des Datenschutzbeauftragten.
Die vollständige Antwort findet sich hier: Umsetzungsstand der Datenschutzgrundverordnung in Thüringen (pdf)