Jahrestag des Genozids an den Jesid:innen: Abschiebestopp und Bleiberecht jetzt

Am 3. August jährt sich der Beginn des Genozids an den Jesid:innen durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ zum elften Mal. Am 3. August 2014 hatte die Terrororganisation „Islamischer Staat“ das Siedlungsgebiet der Jesid:innen im nordirakischen Sindschar-Gebirge überfallen. Tausende Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder verschleppt, versklavt, gefoltert. Bis heute gelten ca. 3.000 Menschen als vermisst. Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag fordert einen bundesweiten Abschiebestopp sowie ein sicheres und dauerhaftes Bleiberecht für Jesid:innen:

„Der jüngste Fall der rechtswidrigen Abschiebung einer jesidischen Familie, trotz gerichtlicher Anerkennung ihres Schutzstatus und unter Mitverantwortung Thüringens, zeigt überdeutlich: Jesidische Geflüchtete brauchen ein Bleiberecht und zwar jetzt.“

König-Preuss kritisiert scharf, dass es trotz der offiziellen Anerkennung des Völkermords an den Jesid:innen durch den Bundestag bislang weder kollektiven Schutzstatus noch ein systematisches Bleiberecht für Betroffene gibt: „Dieser Bundestagsbeschluss darf keine leere Geste bleiben. Wer den Genozid anerkennt, muss daraus auch konkrete Konsequenzen ziehen. Es ist unsere historische Verantwortung, das jesidische Volk durch langfristiges Aufenthaltsrecht und Schutz vor Abschiebung zu schützen.“

Die Linke-Politikerin fordert die Thüringer Landesregierung auf, sich klar auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen. „Dieser Genozid war und ist auch ein Femizid, doch er erfährt noch immer zu wenig öffentliche Empörung. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Thema geschlechtsspezifische Gewalt zunehmend gesellschaftlich diskutiert wird, ist es überfällig, hier klare politische Schlussfolgerungen zu ziehen. Das heißt auch: Bleiberecht jetzt.“

König-Preuss verweist zudem auf eine gravierende Lücke im Asylrecht: „Die Zugehörigkeit zur jesidischen Religionsgemeinschaft wird trotz anhaltender Verfolgung bis heute nicht als Gruppenverfolgung im asylrechtlichen Sinne anerkannt, trotz der formellen Anerkennung des Genozids. Das ist ein eklatantes Versäumnis im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht.“ Sie betont, dass Jesid:innen unabhängig vom individuellen Verfahrensstand nicht in Länder oder Regionen abgeschoben werden dürfen, in denen sie Verfolgung erfahren haben.

„Der Jahrestag des Genozids mahnt: Gedenken allein genügt nicht. Es braucht politisches Handeln, das Schutz bietet. Das Bleiberecht für jesidische Geflüchtete ist überfällig. Ministerpräsident Voigt sollte sich wie sein Amtsvorgänger Bodo Ramelow der Forderung für ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete einsetzen.“

König-Preuss weist darauf hin, dass am 2. und 3. August in Nordhausen Gedenkveranstaltungen anlässlich des Jahrestages des Genozids stattfinden. König-Preuss wird für die Fraktion Die Linke an der Hauptgedenkveranstaltung am Sonntag, 3. August um 17 Uhr beim Rathausparkplatz teilnehmen.

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