Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Anfeindungen im Zusammenhang mit dem Christopher Street Day in Thüringen.
Mehrfach kam es in diesem Jahr in Deutschland zu Anfeindungen, Störungen oder Straftaten gegen Menschen, die sich an Pride-Veranstaltungen beziehungsweise an Veranstaltungen im Rahmen des Fest-, Gedenk- und Demonstrationstags Christopher Street Day (CSD) beteiligten oder diese organisierten. In der
Stadt Halle (Saale) im Land Sachsen-Anhalt wurden im September 2023 mehrere Menschen bei einem Angriff schwer verletzt, in der Stadt Eisenach mobilisierten im September 2024 unter dem Motto „CSD Stoppen“ auch Mitglieder und Unterstützer der militanten Neonazis der Kampfsportgruppe „Knockout51“ gegen
den dortigen CSD zu einer Gegenveranstaltung, bei dem sich rund 90 Personen beteiligten. Auch fanden
Straftaten statt, die sich gegen Personen der sogenannten LSBTQI-Community (lesbisch, schwul, bisexuell, trans, queer, intergeschlechtlich) richteten; Expertinnen und Experten gehen zusätzlich von einer hohen
Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle aus. Für Teilnehmende an Pride-Veranstaltungen beziehungsweise an
Veranstaltungen im Rahmen des Fest-, Gedenk- und Demonstrationstags CSD wird damit ein Sicherheitsrisiko begründet, was sich gegebenenfalls hinderlich für die Wahrnehmung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes auswirkt. Bereits im Jahr 2021 wurden Anfeindungen
gegen den CSD in der Stadt Altenburg und die Veranstalterinnen und Veranstalter bekannt.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF
