Kleine Anfrage: Geldwäsche im Bereich Politisch motivierter Kriminalität -rechts- in Thüringen – Teil II

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch eine  zu  im Bereich Politisch motivierter Kriminalität -rechts- in .

 

In Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und Waffen der rechten Szene in Thüringen stellt sich
immer wieder die Frage der Herkunft der Mittel zur Finanzierung. Gleichzeitig werden über Szeneveranstaltungen, insbesondere durch Rechtsrock- oder Kampfsportevents regelmäßig hohe Einnahmen verbucht,
die mutmaßlich zur Finanzierung von ebenjenen Immobilien, von Gerichtskosten und politischen Aktivitäten, bis hin zu rechtsterroristischen Aktivitäten verwendet werden. In der Drucksache 20/1362 des Deutschen Bundestags werden 52 Verfahren genannt, bei denen im Kontext von Tatvorwürfen nach § 30 Abs. 2
des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) im Bereich der Politisch
motivierten Kriminalität -rechts-, die Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) des Zollkriminalamts um Unterstützung ersucht wurde. Zudem wurden seit dem Jahr 2017 bei der
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter anderem 414 Verdachtsfälle in Zusammenhang
der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- sowie weitere Verdachtsfälle mit anderen zusätzlichen Tatvorwürfen gemeldet. Aufgabe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist es, solche Verdachtsmeldungen zu überprüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, damit dort Verfahren eröffnet werden können. Laut Medienberichten warf das Thüringer Landeskriminalamt im Jahr 2018
der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in diesem Kontext schwere Versäumnisse vor, die
sich zu einem „erheblichen Risiko für die innere Sicherheit“ entwickelt hätten und gegebenenfalls den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen würden.
Vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Rechtsrockszene und einem regen Veranstaltungsgeschehen in
den vergangenen Jahren, sowie den vorhandenen Schnittmengen zwischen Rechtsrockszene, Gruppierungen und Aktivitäten im Bereich der organisierten Kriminalität und extrem rechten Strukturen in Thüringen,
stellt sich die Frage, inwieweit Geldwäsche im Rahmen dieses Komplexes stattfindet.
In einem Artikel der Osterländer Volkszeitung vom 11. Mai 2022, wird zudem der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales mit der Aussage zitiert, man müsse der extremen Rechten „noch stärker als bisher die finanziellen Mittel nehmen“, was eine erhöhte Aktivität der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich
vermuten lässt.

 

Spoiler: „Zu den angefragten Verdachtsmeldungen liegen keine statistischen Angaben vor. Im Übrigen ist eine Beantwortung schon aus Rechtsgründen nicht möglich, weil ihr gesetzliche Vorschriften und schutzwürdige
Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Private können nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein (vergleiche Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 – Az. 2 EO 386/13). Teilweise steht einer Beantwortung auch das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) entgegen.“

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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