Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung, dass die Bundesanwaltschaft das NSU-Verfahren gegen André Kapke nach § 170 (2) StPO mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt hat, erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE in beiden Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen: „In den vergangenen Jahren wurde suggeriert, dass die Bundesanwaltschaft an der weiteren Aufarbeitung des NSU-Komplexes arbeitet und dass insbesondere das den rechtsterroristischen NSU unterstützende Netzwerk weiter aufgehellt wird. Allen, die sich intensiver mit dem NSU-Komplex beschäftigten, war klar, dass hinter den weiter laufenden offenen Verfahren der Bundesanwaltschaft keine wirklich konsequente Ermittlungsarbeit steckte. Erst im September letzten Jahres wurden die Verfahren gegen 5 der lediglich 9 Beschuldigten eingestellt. Die Einstellung dieses Verfahren ist also nur die Fortführung des bisherigen Umgangs und der inkonsequenten Ermittlungen seit mehr als zehn Jahren.“
Sowohl aus der Arbeit der Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern als auch der Nebenklage und antifaschistischen Gruppen, wie bspw. NSU-Watch, wurde für alle offensichtlich, dass der NSU nicht nur aus dem Kerntrio und den weiteren im NSU-Prozess Verurteilten bestand, sondern ein Netzwerk von Kameraden war, das bis heute nicht abschließend aufgeklärt ist. Militante Strukturen der extremen Rechten und ihre alten und neuen Unterstützer:innen können diesen Umgang nur als Ermunterung verstehen und tun dies auch: Erst im Mai 2022 fand in den Räumen der NPD-Landeszentrale in Eisenach ein Konzert statt, mit dessen Einnahmen vermutlich der kurz zuvor wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verhaftete Leon R. unterstützt wurde. Zu den Besucher:innen gehörte auch André Kapke.
König-Preuss abschließend: „Das Netzwerk des NSU weiter aufzuklären, den NSU-Komplex möglichst komplett zu erhellen, ist nun vor allem eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Um dies mit zu unterstützen, haben wir in Thüringen die Errichtung eines NSU-Archivs beschlossen, mit dem es auch künftig möglich sein soll, die Akten zur Aufarbeitung und weiteren Aufklärung zu nutzen. Möglichst umfassende Aufarbeitung und Aufklärung sind eine Voraussetzung dafür, dass rassistische und rechte Taten wie die des ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ verhindert werden können. Wir ziehen keinen Schlussstrich.“